Das Teileinkünfteverfahren EStG ist eine spezielle Regelung des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland, die bei der Besteuerung von Einkünften aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften eine bedeutende Rolle spielt.
Für Investoren, Unternehmer und Gesellschafter ist es wichtig zu verstehen, wie das Teileinkünfteverfahren EStG funktioniert und welche steuerlichen Vorteile es bietet. Diese Regelung ermöglicht eine teilweise Steuerfreistellung bestimmter Einkünfte und führt somit zu einer reduzierten Steuerlast.
In diesem Artikel erklären wir, was das Teileinkünfteverfahren EStG ist, wie es funktioniert, wer davon profitieren kann und welche Unterschiede es zur Abgeltungsteuer gibt.
Was ist das Teileinkünfteverfahren EStG?
Das Teileinkünfteverfahren EStG ist eine steuerliche Regelung, die sich auf Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bezieht. Dabei werden 60 % der Einkünfte aus Dividenden und Veräußerungsgewinnen besteuert, während 40 % steuerfrei bleiben.
Das bedeutet: Anleger müssen nur 60 % der erzielten Gewinne in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Gesetzliche Grundlage im EStG
§ 3 Nr. 40 EStG – Regelung zur teilweisen Steuerbefreiung von Einkünften
§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG – Möglichkeit zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für bestimmte Investoren
§ 20 EStG – Besteuerung von Kapitaleinkünften, insbesondere Abgrenzung zur Abgeltungsteuer
Beispiel für das Teileinkünfteverfahren EStG
Ein Unternehmer hält 25 % der Anteile an einer GmbH und erhält eine Dividende von 10.000 Euro.
- 40 % der Dividende sind steuerfrei → 4.000 Euro steuerfrei
- 60 % der Dividende sind steuerpflichtig → 6.000 Euro werden versteuert
Wenn der persönliche Einkommensteuersatz 42 % beträgt, beträgt die tatsächliche Steuerlast:
6.000 Euro × 42 % = 2.520 Euro Steuer
Ohne das Teileinkünfteverfahren EStG würde die Steuerlast 4.200 Euro betragen (bei 42 % auf 10.000 Euro). Das Verfahren führt also zu einer deutlichen Steuerersparnis.

Wann kommt das Teileinkünfteverfahren EStG zur Anwendung?
Das Teileinkünfteverfahren EStG kann nicht von allen Anlegern genutzt werden. Es gilt nur für Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Anwendung
Mindestens 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Einkünfte aus Dividenden oder Veräußerungsgewinnen
Aktive unternehmerische Tätigkeit oder wesentliche Beteiligung
Wer lediglich Aktien als Privatanleger hält und weniger als 1 % beteiligt ist, kann das Teileinkünfteverfahren EStG nicht nutzen und unterliegt stattdessen der Abgeltungsteuer.
Teileinkünfteverfahren EStG vs. Abgeltungsteuer: Wo liegt der Unterschied?
Viele Anleger fragen sich, ob sie das Teileinkünfteverfahren EStG oder die Abgeltungsteuer nutzen sollten. Beide Regelungen unterscheiden sich erheblich.
Merkmal | Teileinkünfteverfahren EStG | Abgeltungsteuer |
Besteuerungsgrundlage | 60 % der Einkünfte | 100 % der Einkünfte |
Steuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) | 25 % pauschal |
Geltungsbereich | Unternehmer & wesentliche Beteiligungen (ab 1 %) | Private Kapitalanleger (unter 1 %) |
Verlustverrechnung | Voll möglich | Nur begrenzt möglich |
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten | Ja, in vollem Umfang | Nein, nur Pauschbetrag |
Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren EStG?
Das Verfahren lohnt sich vor allem für Personen mit hohen Kapitaleinkünften und absetzbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten, da diese voll steuerlich berücksichtigt werden können.
Wann ist die Abgeltungsteuer besser?
Bei einem geringen persönlichen Einkommensteuersatz (unter 25 %) kann die Abgeltungsteuer günstiger sein.
Welche Einkünfte fallen unter das Teileinkünfteverfahren EStG?
Das Teileinkünfteverfahren EStG gilt für verschiedene Arten von Kapitaleinkünften:
1. Dividenden aus Kapitalgesellschaften
Beispiel: Ein Unternehmer hält 10 % einer GmbH und erhält eine Dividende. 40 % bleiben steuerfrei.
2. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen
Beispiel: Ein Investor verkauft seine 5-%-Beteiligung an einer AG mit Gewinn. Der steuerpflichtige Teil beträgt nur 60 % des Gewinns.
3. Gewinnausschüttungen bei Holding-Strukturen
Beispiel: Eine Holdinggesellschaft besitzt Anteile an einer Tochterfirma und erhält Gewinne. Hier kann das Teileinkünfteverfahren EStG ebenfalls zur Anwendung kommen.
Vorteile und Nachteile des Teileinkünfteverfahrens EStG
Das Teileinkünfteverfahren EStG bietet viele Vorteile, hat aber auch einige Nachteile, die Investoren kennen sollten.
Vorteile
Steuerfreistellung von 40 % der Einkünfte
Werbungskosten und Betriebsausgaben sind abzugsfähig
Günstig für Unternehmer mit hohen Kapitaleinkünften
Verlustverrechnung in vollem Umfang möglich
Nachteile
Gilt nur für Beteiligungen ab 1 %
Persönlicher Steuersatz kann höher sein als Abgeltungsteuer
Komplexere Steuererklärung erforderlich
Praxisbeispiele: Wie funktioniert das Teileinkünfteverfahren EStG?
Beispiel 1: Unternehmer mit GmbH-Beteiligung
Max besitzt 20 % einer GmbH und erhält eine Dividende von 50.000 Euro.
- 40 % steuerfrei → 20.000 Euro steuerfrei
- 60 % steuerpflichtig → 30.000 Euro zu versteuern
Bei einem Steuersatz von 40 % zahlt er 12.000 Euro Steuern statt 20.000 Euro ohne das Teileinkünfteverfahren.
Beispiel 2: Verkauf von Unternehmensanteilen
Lisa verkauft ihre 5-%-Beteiligung an einer AG und erzielt 100.000 Euro Gewinn.
- 40 % steuerfrei → 40.000 Euro steuerfrei
- 60 % steuerpflichtig → 60.000 Euro zu versteuern
Bei einem Einkommensteuersatz von 35 % zahlt sie 21.000 Euro Steuern statt 25.000 Euro mit der Abgeltungsteuer.
Fazit: Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren EStG?
Das Teileinkünfteverfahren EStG bietet erhebliche steuerliche Vorteile für Unternehmer, Investoren und Gesellschafter mit Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften.
Es lohnt sich insbesondere, wenn:
Hohe Kapitaleinkünfte erzielt werden
Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden sollen
Veräußerungsgewinne aus Unternehmensanteilen anfallen
Die Abgeltungsteuer ist besser, wenn:
Die Beteiligung unter 1 % liegt
Der persönliche Steuersatz unter 25 % ist
Wer eine clevere Steuerstrategie verfolgt, kann mit dem Teileinkünfteverfahren EStG erheblich Steuern sparen und seine Investitionen optimieren!